Reihenweise bittere, rote Pillen

Kennen Sie die «Rote Pille»? Davon geben wir an diesem Sonntag Fritz Weiss* zu schlucken, reihenweise, schön eine nach der anderen.

Die Erste hat er schon verabreicht bekommen, am Donnerstag Abend vorher: Dieser Mann wurde aus seinem Haus weg gewiesen. Er kann anhand des Polizeiprotokolls belegen: Er war nicht gewalttätig. Seine Frau Stefanie* hat behauptet, dass er sie bedroht habe. Er beschwört: Stefanie lügt!

Was kann er tun, welche Rechte hat er? Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Wer so fragt, braucht eine langsame, schrittweise, aber schonungslose Einführung in eine andere Welt, in der er jetzt gerade erwacht. «Die Rote Pille», so nannte eine ehemalige Feministin ihre Filmdokumentation, die ihr während des Drehs eine schockierende Welt eröffnete, in der sie sich selbst wiederfand, als sie nach und nach die Realität entdeckte. Solche Rote Pillen verabreichen wir Fritz, und zwar mehrere:

Eine Wegweisung kann völlig ohne Sachbeweise ausgesprochen werden, das ist sogar der Zweck des Gesetzes. Das ist geltendes Recht, nein: Das ist geltendes Unrecht. Wir empfehlen eine «Remonstration» bei der BH und eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Doch bis diese reagieren, ist die Wegweisung schon vorbei. Während Fritz das Unrecht kaum fassen kann, kommt die nächste Pille:

Während der zwei Wochen der Wegweisung wird Stefanie vermutlich eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dann beschließt mit ziemlicher Sicherheit ein Richter, wieder nur aufgrund Aussage gegen Aussage, dass Fritz seinem Haus fernzubleiben hat. Diese Verfügung gilt, je nach Belieben, entweder zwei mal ein halbes Jahr, oder noch schlimmer: Bis zum Ende der Scheidung. Geschluckt? Dann weiter:

Somit ist es höchstwahrscheinlich, dass Fritz an diesem Donnerstag Abend zu letzten Mal zu Hause gewesen ist. Ab sofort hat sich Stefanie das Haus gesichert: Durch die Einstweilige Verfügung bis zum Scheidungsurteil, und bei der Scheidung wird der Richter den geschaffenen Tatsachen folgen, ihr das Wohnrecht für das Haus zusprechen.

Der Aberwitz bei Wegweisungen und Einstweiligen Verfügungen ist der Widerspruch von geheuchelter Objektivität zum bereits vorgefassten Ergebnis. So ist nicht nur tatsächliche Gewalt oder Bedrohung ein Wegweisungsgrund, sondern die «Gefährdungsprognose» der Polizisten. Ein «Gefährdungsindikator» ist dabei: Eine bevorstehende Scheidung!

Somit beißt sich die Katze in den Schwanz: Stefanie, offenbar gut beraten, wusste: Sobald sie die Scheidung will, gilt sie automatisch als «gefährdet». Daher spricht sie an diesem Donnerstag, offenbar bewusst, zum ersten Mal von Scheidung. Während Fritz noch wie gelähmt dasteht und das Wort, das die Zertrümmerung seiner Familie ankündigt, in seinen Ohren donnert, ruft Stefanie die Polizei. Diese kreuzt gewissenhaft «Scheidung bevorstehend» im Feld «Gefährdungsindikatoren» an, und die rechtliche Grundlage ist geschaffen: Dafür, dass Fritz mit Unterwäsche und Zahnbürste in der Hand ins Dunkle geschickt wird. Wir lassen ihn schweigen, nachdenken. Bereit für die nächste Ladung, Fritz?

Der Zankapfel in jeder Scheidung ist nicht die Obsorge, die bekommt ohnehin fast immer die Frau. Das Wohnrecht im Haus ist durch die Wegweisung bereits faktisch verloren. Auch das «Verschulden» ist bloß Mittel zum Zweck. In dieser Scheidung wird es wahrscheinlich einmal mehr nur um eines gehen: Stefanie wird in der Scheidung Ehegattenunterhalt fordern und damit ihren Mann möglicherweise ein Leben lang belasten. Daher geht es nun darum, diesen Unterhalt abzuwenden. Nachdem Fritz schon schwindlig wird, wenn er daran denkt, wie er ein neues Leben aufbauen soll, wenn Stefanie monatlich Geld fordern dürfte, folgt die nächste Dosis:

Unabhängig davon, ob er sogar nachweisen kann, dass Stefanie gelogen hat, oder sonstige schwere Eheverfehlungen beweisen kann: Erst einmal kann sie einstweiligen Unterhalt für sich, nicht nur für das Kind, fordern. Denn Stefanie arbeitet nicht, stets war Fritz allein für das Familieneinkommen verantwortlich. Das bleibt er auch jetzt, ohne Familie. Seit genau jenem Donnerstag Abend ist Fritz unterhaltsverpflichtet, seit der Stunde, in der er ohne Beweise aus dem eigenen Haus gewiesen wurde. Einmal mehr atmet Fritz schwer durch. Er fasst sich und ist bereit, denn es geht noch immer weiter:

Stefanie hat Fritz versprochen, dass er immer Kontakt zum kleinen Jan, seinen geliebten Sohn, haben wird. Uns lehrt jedoch die Erfahrung: Wenn es so ist, wie Fritz erzählt, und diese Frau die Scheidung eiskalt plant, sie dabei zu einer vorbereiteten Verleumdung greift, um ihre Ziele auf Kosten ihres Mannes zu erreichen: Dann wird so ein Typ den Kontakt zum Kind zwar versprechen, um sich jetzt Vorteile zu von Fritz sichern, doch so früh wie möglich sabotieren, schleichend, scheibchenweise und doch penetrant konsequent. Möglichkeiten gegen Kontaktverweigerung und Elternentfremdung zeigen wir Fritz auf, doch jetzt ist es zu viel auf einmal.

Fritz Weiss ist in einer neuen Welt aufgewacht, wie Neo nach der Roten Pille in «Matrix». Diese Welt ist zumindest ebenso hässlich und abstoßend. Doch leider ist sie real. Viele leben in ihrer Blase und streiten ab, was Männer wie Fritz in Massen erleben.

Die Männerservice-Reports wollen informieren, damit die Traumwelt platzt und sich die Menschen der Verbesserung der unmenschlichen Realität im Familien- und Gewaltschutzrecht widmen.


Männerservice-Report #171, veröffentlicht am 1. Oktober 2019

Betroffene
Fritz Weiss*
Sohn Jan*, 3 Jahre

In der Verantwortung
Stefanie Weiss*
Eine Polizeidienstelle des Bezirks Judenburg
Österreichisches Gewaltschutzsystem und österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Bezirk Judenburg, Steiermark, April 2019

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