Österreich ist überall

Die Kinder wollen zum Vater! Deutlicher konnten sie es nicht zum Ausdruck bringen. Die Psychologen, welche den Fall Pfister untersuchen, bestätigen diesen Umstand klar und deutlich. Johann kann bergeweise Beweise vorlegen.

Und doch haben die Kinder und Johann nicht die geringste Chance. Nicht einmal sehen können sie sich. Wie in aller Welt ist es möglich, Kinder und Vater gegen ihren eindeutigen Willen so zu trennen?

Nichts einfacher als das, weiß Silke, die Mutter der Kinder. Ein Vorwurf genügt, und die Welt tanzt nach ihrer Pfeife.

Silke dürfte klar gewesen sein: Wenn sie sich von Johann trennen will, verliert sie die Kinder. Daher nutzt sie alle Möglichkeiten, welche der Staat großzügig, doch vorzugsweise für Frauen bietet, um den Kindern ihren Willen aufzuzwingen und dem Vater keine Chance zu lassen:

Sie schnappt einfach die Kinder und geht ins Frauenhaus. Dort erhebt sie Gewaltvorwürfe gegen Johann. Beweise sind nicht notwendig. Einmal mehr hilft der Staat, Tatsachen zu schaffen, ohne langes Fackeln, ohne jede Prüfung des Sachverhalts und natürlich ohne jedes Interesse für Recht, Unrecht oder Kindeswohl.

Johann ringt erst einmal um seine Fassung. In den ersten Tagen weiß er nicht einmal, wo sich die Kinder befinden. Überall, wo er nachfragt, spürt er: Er wird nicht als hilfesuchender Vater wahrgenommen, sondern als Täter. Schließlich ist Silke vor ihm «geflohen». Vorurteile sind eine prima Sache für Silke, sie sprechen statt ihrer.

Nach mühevollem Spießrutenlauf kann Johann wenigstens die Kinder jede Woche sehen, für zwei Stunden, doch nur in der Besuchsbegleitung. Freien Kontakt lässt das Gericht nicht zu. Schließlich hat Silke «Ängste» – auch, wenn es die Angst ist, dass die Kinder nicht mehr zu ihr zurück wollen.

Die Besuchsbegleitung war über drei Monate befristet. Danach sind Johanns Bemühungen um Kontakt zu seinen Kindern immer wieder irgendwo auf der Strecke zum Gericht und Psychologen einfach versickert, bis der Kontakt endgültig abgerissen ist.

Typisch Österreich, denken Sie? Sie liegen falsch! Exakt dieselben Missstände, welche österreichische Väter und Kinder täglich erleben, hat Johann in einem anderen Land erlebt, in der Schweiz.

Das Unrecht, die seelische Gewalt und Kindesmisshandlung, all das geschieht in vielen Ländern genau auf dieselbe Weise. Jeder Staat hat seine Kosmetik, mit der er das Unrecht überschminkt. Natürlich hat auch die Schweiz eine «gemeinsame Obsorge», Johann hat sie ebenfalls. Und sie hat ihm genauso wenig genützt wie jedem österreichischen Vater. Natürlich besteht auch in der Schweiz das «gesicherte Recht», dass sich Väter und Kinder sehen.

Doch in der Schweiz wie in Österreich spiegelt das Gesetz nicht im Geringsten die Realität wieder, nur die Hintertüren zeigen die Wahrheit. Schlupflöcher, welche exakt die Gesetzgeber selbst geschaffen haben, zeigen, welche Möglichkeiten bestehen, immense menschliche Schäden anzurichten, wie jene, die Johann und seine Kinder jetzt erleiden.

Johann wird die Möglichkeit zum Vergleich mit Österreich bekommen. Denn dorthin ist Silke jetzt gezogen, mit den Kindern im Gepäck. Jetzt darf sich der Vater aufs Neue abmühen, die Kinder endlich wieder sehen zu dürfen. Er wird feststellen: Österreich und die Schweiz unterscheiden sich nicht im Geringsten in ihrem desaströsen Familienrecht und in ihrer Willkür durch ihr Gewaltschutzsystem.

Die Kinder haben währenddessen durch Silkes Egotrip ein ganzes Schuljahr verloren. Doch Österreich und die Schweiz sind sich einig: Was ist schon ein verlorenes Schuljahr dagegen, die Wünsche und Vorstellungen einer Mutter zu unterstützen?

Jetzt ist jedenfalls der Männerservice an der Reihe. Wir helfen Johann dabei, seine Kinder wieder sehen zu dürfen.


Männerservice-Report #158, veröffentlicht am 2. Juli 2019

Betroffene
Vater: Johann Pfister*
Drei Kinder, 6, 10 und 12 Jahre alt
väterliche Verwandte

In der Verantwortung
Silke Pfister* Mutter der Kinder
Schweizer Jugendgericht
Schweizer Gewaltschutzsystem

Ort und Zeitraum:
Schweiz im Jahr 2018, jetzt Salzburg

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