Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern ums Geld!

Martin Berger ist Trennungsvater, und er ist froh darum. Spätestens, als Sabrina ihn in einem ihrer Wutanfälle mit dem Messer attackiert hatte, dass Martin um sein Leben fürchtete, war diese Ehe nicht mehr zu retten.

Eine Mutter verliert selten die Obsorge für ihre Kinder. In Sabrinas Fall kommen die Kinder jedoch mit gutem Grund zu ihrem Vater, Martin. Dieser versucht, die traumatischen Geschehnisse aus der Vergangenheit mit den Kindern zu bewältigen, doch bei Karl, dem Ältesten, gelingt es nicht. Er neigt zu Gewalt wie seine Mutter, und statt sich von Martin helfen zu lassen, zieht Karl zurück zu seiner Mutter.

Nun ist Sabrina doch wieder berechtigt, von Martin Unterhalt zu verlangen, nämlich für Karl. Martin hingegen stellt sich vor, Sabrinas Forderungen ausgleichen zu können, denn schließlich ist er für die zwei Söhne, welche bei ihm leben, ebenfalls gegenüber Sabrina unterhaltsberechtigt.

Was er nun jedoch im deutschen und österreichischen Unterhaltsrecht erlebt, hat mit gleicher Behandlung von Müttern und Vätern, mit Gleichberechtigung von Mann und Frau, überhaupt nichts mehr zu tun:

Sabrina sagt ihm einmal offen ins Gesicht: „Ich könnte mehr arbeiten, doch das tue ich nicht, ich wäre schließlich dumm: Dann müsste ich ja mehr Unterhalt zahlen!“ Wissen Sie jedoch, was mit einem Vater geschieht, der sich weigert, Vollzeit zu arbeiten? Mit Männern wird kurzer Prozess abgehalten, sie werden auf Vollzeiteinkommen bemessen und damit faktisch zu maximalem Geldverdienst gezwungen.

Schließlich wird Sabrina noch einmal schwanger, und flugs zieht sie den nächsten Joker, nur für Mütter: Während ein unterhaltsverpflichteter Mann, der nochmals Vater wird, gar nicht in Karenz darf, während bei ihm plötzlich das Staatsziel, mehr Väter in Erziehungsarbeit zu bringen, nicht mehr gilt, darf Sabrina als Mutter sich jeder Unterhaltspflicht für ihre Söhne entziehen, weil sie jetzt ein Baby hat – Während sie natürlich gleichzeitig bei Martin vollen Unterhalt für Karl verlangt.

Martin wird sogar, als er selbst zum Ausgleich für Karls Unterhalt von Sabrina auch Unterhalt will, gezwungen, sein eigenes Einkommen offenzulegen, und das Gericht erklärt ihm: Er dürfe von Sabrina keinen Unterhalt verlangen, er verdiene ja selbst Geld. All das wäre bei einer Mutter undenkbar. Die bestverdienende oder wohlhabendste Mutter darf einen unterhaltspflichtigen Working Poor unter das Existenzminimum pfänden lassen, so sehr dieser auch einwendet, die Mutter hätte selbst genug Geld.

Schließlich vernimmt Martin, so erzählt er, vor Gericht von Sabrinas Anwältin, Letizia O., eine bezeichnenden Satz, von dem diese heute uns gegenüber auf Anfrage nur sagt, er „stünde in keinem Protokoll“, ihn somit weder zugibt noch abstreitet:

„Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Geld.“

Dass der Richter ihr widersprochen hätte, davon konnte leider nicht berichtet werden.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Männerservice-Report #70, veröffentlicht am 24.10.2017

Betroffene
Vater: Martin Berger*
Kinder: 3 Söhne, Teenageralter

In der Verantwortung
Sabrina*, Mutter der Kinder, lebt in Deutschland
Scheidungsanwältin Letizia O.*
deutsches und österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Bezirk Dornbirn, Herbst 2016

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Ein Kommentar

  1. Hätte er den Messerangriff nicht beweisen wollen, würde er für 3 Kinder Unterhalt zahlen. Wäre seine Frau zudem rechtzeitig zu einem “guten” Anwalt, hätte sie nach seinen Vorwürfen Gewaltschutz beantragt und er würde seine Kinder kaum oder garnicht sehen.