Gut gemeint

Viele Männer sind überzeugt: Ein Vater ist nur dann ein guter Vater, wenn er Mutter und Kindern Geld bringt. Seine menschliche Rolle in der Familie scheint sekundär – Diese Werte werden Vätern, Müttern und Kindern damals wie heute vermittelt.

Markus Tichy* wollte immer einfach nur ein guter Vater sein. Als er 2012 erkannte, dass seine Familie unausweichlich vor der Trennung steht, wird er wohl auch ganz automatisch gedacht haben: Was seine Kinder jetzt brauchen, ist ganz viel Zeit mit der Mutter, und für alles andere habe er als Vater zu sorgen.

So hatte Markus seiner Frau Darinka* angeboten: Sie solle in der Ehewohnung bleiben, und Markus zahlt weiterhin die volle Miete für eine Wohnung, in der er nicht mehr wohnt.

Doch natürlich hat eine Mutter für die Kinder noch weitere Ausgaben. Wie selbstverständlich fühlte sich Markus sogar dafür verantwortlich, möglichst viele zusätzliche Ausgaben zu tragen.

So sind seit dem April 2012 über Jahre hinweg monatlich über 1575 Euro nachweislich von Markus geleistet worden   weit mehr, als er jemals an Unterhalt für die Kinder zu zahlen gehabt hätte, und zusätzlich sind tausende Euro angefallen, weil Markus sich an jeder größeren Ausgabe für die Kinder zur Hälfte beteiligt hatte – was er jetzt nicht mehr belegen kann.

Eines ist für Markus dabei klar gewesen: Wenn er Darinka von so vielen Kosten für sie selbst und die Kinder entlastet, dann bedeutet das damit: Der Kindesunterhalt ist bereits geleistet worden, mehr noch, in Wahrheit hat der Vater bereits deutlich mehr gezahlt! Sogar über eine «Entlastungsvereinbarung» fühlte sich Markus rechtlich abgesichert. Offenbar hat Markus geglaubt, das Unterhaltsrecht sei in einem Rechtsstaat eingebaut.

Wir warnen stets gut meinende Väter, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen: Jede zusätzliche Leistung, statt des Kindesunterhalts, kann zum Bumerang werden – und zwar genau in drei Jahren.

Tatsächlich, Darinka ist pünktlich! Exakt drei Jahre nach der Trennung und der Vereinbarung, dass Markus in Summe mehr als den Kindesunterhalt übernimmt, und zwar durch die Wohnkosten und zahlreiche zusätzliche Ausgaben, klagt Darinka rückwirkend Geldunterhalt für die Kinder ein – und zwar über die rechtlich maximal möglichen drei Jahre. Darinka wusste also genau über die Verjährungsfrist Bescheid. War hier eine Frauenberatung im Spiel? Wusste diese Beratung Bescheid darüber, dass Darinka den nichts ahnenden Markus drei Jahre lang so viele Zusatzzahlungen wie möglich leisten ließ, um dann zusätzlichen, rückwirkenden Unterhalt einzuklagen? Oder hat sie sogar dazu geraten?

Markus wehrt sich mit allem Unverständnis, doch ein Gericht nach dem anderen weist ihm nach: Die Wohnkosten dürfen nur zu 25% als Kindesunterhalt angerechnet werden. Der Rest soll ein Geschenk an Darinka gewesen sein. Markus hat es nur nicht gewusst.

Wieder einmal darf eine Rückforderung für bereits gezahltes Geld gestellt werden, nur und exklusiv im Unterhaltsrecht möglich, und wieder einmal darf die Rückforderung mit 4% Zinsen gerechnet werden- nur und exklusiv im Unterhaltsrecht möglich, wie jeder aus dem Finanzbereich bei der heutigen Zinslage weiß.

Über 13.000 Euro soll Markus jetzt rückwirkend bezahlen!

Damit Unterhaltsrecht richtig schmutzig wird, zieht es die Kinder mit hinein, als sie volljährig sind. Sie «treten dem Verfahren bei», damit sie fortführen können, war ihre Mutter begonnen hat.

So endet der Kampf um Markus’ Geld erst über sechs Jahre später. Er einigt sich mit den Kindern auf eine Lösung, die mit der Mutter nicht möglich gewesen wäre. So ganz aus ihrer Entlastungsvereinbarung wäre die Mutter nicht herausgekommen. Doch weil die Kinder jetzt mit im Verfahren stehen, steckt Markus einmal mehr zurück.

Er begründet abschließend, warum er diesen Kompromiss mit den Kindern eingegangen ist: «Die Verursacherin – nämlich meine Exfrau – würde sowieso ohne Konsequenzen davonkommen.»

Für Markus bleibt unfassbar, wie unverschämt, unehrlich und unverfroren dieses Unterhaltsrecht ist. Seitdem unterstützt er unsere Sache.


Männerservice-Report #230, veröffentlicht am 24. November 2020

Betroffene
Vater: Markus Tichy*
Kinder: Anna*, 22 Jahre, und Jana*, 19 Jahre

In der Verantwortung
Mutter: Darinka Tichy*
österreichisches Unterhaltsrecht
nicht näher bekannte Beratungsstelle, vermutlich eine für alle außer Männer, ergo Frauenberatung

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2012 bis zum September 2020

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