Für Mütter ticken die Uhren anders

Mütter werden sehr oft im Familienrecht besser behandelt als Väter. Viele Väter hätten sich gewünscht, dass es ihnen nur ein einziges Mal ergeht wie Caroline Kralich.

Diese Mutter verliert die Obsorge für ihre Kinder an deren Vater, Markus, denn dieser konnte dem Gericht beweisen, dass die Kinder bei der Mutter durch Gewalt belastet werden.

Daraufhin spitzt sich die Lage zu, wie wir sie üblicherweise mit umgekehrten Vorzeichen erleben. Diesmal ist es der Vater, welcher der Mutter vorwirft, sie behandle die Kinder in den Besuchszeiten bei ihr schlecht. Diesmal ist es der Vater, welcher nur mehr begleitete Besuchskontakte, das „Besuchscafé“, zulassen will. Nun wirft die Mutter dem Vater vor, die Kinder für sich zu vereinnahmen und keine Bindung zur Mutter zulassen zu wollen – eine spiegelverkehrte Welt, doch um keinen Deut anders- bis jetzt. Denn ab hier beginnen die Unterschiede, wie Mütter und Väter in der gleichen Lage behandelt werden:

Ein Vater würde ab diesem Zeitpunkt in der Besuchsbegleitung festsitzen, zumeist unter unbewiesenen Vorwürfen, und die Kinder alle paar Wochen für weniger als zwei Stunden sehen können, streng überwacht –  eine zwanglose Atmosphäre und familiäres Umfeld sieht anders aus.

Für Caroline Kralich ticken die Uhren des Familienrechts plötzlich in die Gegenrichtung, obwohl deren Gewalt sogar deutlich bewiesen wurde: Kontakterschwernis und Kontaktverweigerung sind ein Grund für eine Obsorgeübertragung, jedoch in der Praxis nicht für Väter. Bei noch so beharrlicher Verweigerung, bei noch so nachgewiesener Böswilligkeit einer Mutter würde ihr die Obsorge nicht genommen. Doch Markus andererseits verliert die Obsorge sofort wieder an die gerne einmal herzhaft zuschlagende Caroline, weil er ein Veto einlegt dagegen, was tausende Mütter in Österreich völlig ungestraft täglich ganz offen verhindern: Den ungehinderten Kontakt zum anderen Elternteil.

Die Kinder werden also Markus zwangsweise abgenommen und bei der Mutter untergebracht. Was auf Seiten der Väter undenkbar ist, geht plötzlich doch, ohne langes Fackeln, wenn damit der Wunsch der Mutter erfüllt wird. Diese unterschiedliche Behandlung von Müttern und Väter erklären Gericht und Jugendwohlfahrt natürlich wieder damit, sie würden völlig objektiv „nur zum Wohl des Kindes“ entscheiden. Wie verwunderlich ist es daher, dass zumeist das „Wohl der Kinder“ exakt mit den Interessen der Mutter übereinstimmt.

Markus schildert dazu nur Aussagen und Verhalten seiner Kinder:

Die Tochter zu einer Polizistin auf die Frage, ob sie über mütterliche Gewalt schon gesprochen habe: „Ja wir haben es schon vielen erzählt. Vom Jugendamt und so. Aber die helfen alle zur Mama.“

Der Sohn flieht nach 2 Monaten bei der Mutter zum Vater – natürlich ein Fall für einen Polizeieinsatz! Das Kind verkriecht sich unter der Eckbank, doch der Polizist bekommt das Kind nicht unter der Eckbank heraus, sondern nur zu hören, dass das Kind niemandem mehr vertraut.

Diese Schilderungen sind herzzerreißend, doch auch hier gilt der Unterschied zwischen Vater und Mutter. Wenn sie von Markus, dem Vater, erzählt werden, so wird ihm einfach nicht geglaubt, trotz anwesender Dritter, und diese wiederum werden einfach nicht befragt. Die Wahrheit wollen viele Richter und Behörden einfach nicht hören, wenn sie den Wünschen einer Mutter entgegenstehen.

Männerservice-Report #68, veröffentlicht am 10. Oktober 2017

Betroffene
Vater: Markus Mooshammer*
Kinder: Sohn, 11 Jahre, Tochter, 9 Jahre

In der Verantwortung
Caroline Kralich*
Jugendwohlfahrt
Bezirksgericht Oberndorf

Ort und Zeitraum:
Bezirk Salzburg Umgebung, 2017

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