Friert Ihnen auch beim Lesen?

Michael quält sich seit Jahren mit der Dornbirner Jugendwohlfahrt herum. Wir raten zwar sehr oft, die Unterhaltsabteilung so mancher Jugendwohlfahrt schlicht zu ignorieren, wenn sie sich allzu rüde verhält. Doch leider sieht Michael keinen anderen Ausweg, als immer wieder um Gnade zu hoffen, bei Gerald C. von der Jugendwohlfahrt Dornbirn. Dieser Mann ist dafür zuständig, Unterhalt von Michael einzutreiben, damit es die Mutter seiner Kinder, die dahinter steht, üppig bekommt.

Immer wieder appelliert Michael an Gerald C: Wenn er doch wenigstens nicht immer spätestens am Fünften jedes Monats gezwungen wäre, zu zahlen. Er, der Arbeiter, bekommt doch seinen Lohn selbst erst am Zehnten. Nur, damit er früh genug zahlen kann, überbrückt er mit Schulden diesen Zeitraum.

Doch für Gerald C. ist der Fall klar: Wenn Michael nur ein einziges mal nicht pünktlich zahlt, wird er eben exekutiert, basta!

So ist Michael in den Privatkonkurs geschlittert, überschuldet nicht zuletzt wegen dieses Familienrechts und dieser Jugendwohlfahrt. Was erhält er daraufhin von der Jugendwohlfahrt, einem Amt des Landes Vorarlberg? Hilfe? Verständnis? Entgegenkommen?

Keineswegs: Michael wird sofort exekutiert.

Nun steht Michael sogar noch vor zusätzlichen Gerichtsgebühren. Sage und schreibe 739 Euro türmen sich auf, weil er seine eigenen Exekutoren bezahlen muss!

Michael bemüht sich flehentlich darum, dass ihm wenigstens diese Gebühr nachgelassen wird. Das Ergebnis überlässt er uns, mit den Worten: «Ich möchte, dass Ihr anderen zeigt, wie das Gesetz über Väter richtet, egal, wie gut man zu den Kindern ist.»

So können wir auf einen weiteren Beweis der Eiseskälte dieser Republik gegenüber Vätern zählen:

Wir lesen, wie Michael ausgesucht höflich und inständig bittend eingesteht, dass er einfach nicht pünktlich zahlen konnte, weil er seinen Lohn nicht früher bekommen hat, davon, wie sehr er Gerald C. schon gebeten hat, doch davon abzusehen, zu exekutieren, ja, mehr noch: Er offenbart die Depressionen, welche ihm die Notlage verursacht hat, die fünfmonatige Behandlung – einfach, wie schlecht es ihm geht, gerade wegen des knallharten Umgangs mit ihm als Zahler, nicht als Mensch. Er schildert seinen Privatkonkurs, erzählt von seiner schwangeren Ehefrau und dem Baby, die doch auch von etwas leben wollen, ebenso wie er. Letztlich beantragt Michael dabei nur eines: „Erlassen Sie mir bitte einfach die Exekutionskosten“, also nur die Kosten für die Eintreibung des Geldes von Michael, die natürlich nur einer voll bezahlen soll: Er, der exekutiert wird.

Das Dornbirner Bezirksgericht schmettert diesen geradezu flehentlichen Antrag einfach ab. Letztlich landet er auf dem Tisch von Anna S., die für den Präsidenten des Wiener Oberlandesgerichts, Einbringungsstelle, antwortet:

Die Kosten könnten schon nachgelassen werden, doch nur in Fällen «besonderer Härte». Dass sie diese Härte bei Michael nicht erkennen will, ergibt sich aus dem folgenden Satz: «Dem Antrag auf Nachlass war daher der Erfolg zu versagen.»

Ja, von «Versagen» wollen hier ebenfalls sprechen, jenem des Oberlandesgerichts, des Bezirksgerichts, der Jugendwohlfahrt und der Politik, besonders zu erwähnen dabei LH Wallner und LR Wiesflecker, welche Michaels Fall kennen, vom kräftig Wegschieben und Ignorieren.

Wir sind überzeugt, beim Lesen dieses Beschlusses würde Sie dasselbe Gefühl überkommen wie uns: Er friert uns beim Lesen, von innen heraus!


Männerservice-Report #128, veröffentlicht am 4. Dezember 2018

Betroffene
Michael R.*, Bregenz
Kinder, zehnjährige Tochter, siebenjähriger Sohn
Michaels neue Familie

In der Verantwortung
Gerald C.*, Angestellter der Jugendwohlfahrt Dornbirn
Bezirksgericht Dornbirn, Rechtspfleger
Einbringungsstelle am Oberlandesgericht Wien, für den Präsidenten: Anna S.*
Vorarlberger Landesregierung, allen voran Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker
Mutter der Kinder

Ort und Zeitraum:
Vorarlberg, September 2018

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