Existenzminimum 2 – für Menschen zweiter Klasse

Paul Krogtaler wurde von seinen Töchtern vor 9 Jahren getrennt. Besonders bei der ältesten Tochter hat die Entfremdung von ihrem Vater gewirkt, mit der Jüngeren konnte er unter Mühen noch guten Kontakt aufrecht erhalten.

Vergebens hatte er auf neues Familienglück gehofft, doch sein Sohn wurde vor 5 Jahren ebenso von ihm getrennt.

Zusätzlich zum Leid für den Vater und die Kinder trifft Paul Österreichs Unterhaltsrecht unmenschlich hart. Sein Einkommen beträgt netto bescheidene 1.210 Euro, doch unserer Justiz, unserem Unterhaltsrecht ist es egal, dass Paul mit diesem Einkommen allein schon wenig zum Leben bleibt.

Für die Töchter erhält deren Mutter je 234 Euro, für den Sohn dessen Mutter 172 Euro, gesamt also werden Paul 640 Euro genommen. In normalen Monaten bleiben ihm daher 570 Euro, weit unter der Armutsgrenze, weit unter dem Existenzminimum!

Wie reden Politik und Justiz diesen Skandal schön? Zum einen legen sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfach auf alle Monate um, wodurch Paul nie wieder von Urlaub oder Geld für Weihnachtsgeschenke träumen darf. Doch auch so gesehen bleiben Paul nur 772 Euro, immer noch unter dem Existenzminimum, oder etwa doch nicht? Hier beginnt einer der beschämendsten Punkte des Unterhaltsrechts: Das Existenzminimum gibt es in zwei Varianten: Für „normale“ Menschen und für Unterhaltsschuldner, sprich Väter. Diese sind laut unserer Republik so karge, genügsame Naturen, dass sie bis zu 25% unter das Existenzminimum normaler Menschen gepfändet werden dürfen.

Diese Väter sind für die Republik Österreich Menschen zweiter Klasse.

Der Männerservice betont stets: Schon ab zwei Kindern, spätestens ab drei besteht für normalverdienende Väter Armutsgefahr. Sie sind es in Wahrheit, welche die „Working Poor“ unseres Landes sind:

Fleißige, hart arbeitende Väter, denen ihr sauer verdientes Geld gleich wieder abgezogen und an Mütter überwiesen wird, die sich selbst auf Kosten des Mannes für das „Lebensmodell Alleinerzieherin“ entschieden haben. Beihilfen erhalten die Mütter, nicht die Väter, denen nichts bleibt. Für die Politik sind diese Männer wie zum Spott noch „Gutverdiener“, bevor sie diese ausplündert haben zugunsten der Mütter, welche als grundsätzlich notleidend dargestellt werden, trotz der Zahlungen von Unterhalt, Familienbeihilfe, Familienabsetzbetrag, Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und weiterer Zuwendungen.

Als letzter Witz bleibt: Sollte Paul eines Tages wieder mit einer Frau zusammenleben, dann schlüge das Unterhaltsrecht nochmals zu. Weil er vom Geld der Partnerin unterstützt würde, hätte er nochmals 100 Euro mehr zu bezahlen – Seine Partnerin bezahlte also den Unterhalt seiner Kinder praktisch mit.

Männerservice-Report #27, veröffentlicht am 27.12.206

Betroffene
Vater: Paul Krogtaler*
Kinder: Töchter, 19 und 16 Jahre, Sohn, 7 Jahre

In der Verantwortung
Mütter der Kinder
Republik Österreich, durch ihr Unterhaltsrecht

Ort und Zeitraum:
Burgenland, 2016

Reply to Michael

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3d Kommentare

  1. Hat sich eigentlich schon jemand überlegt warum der Staat (=Finanzministerium) nicht wissen will in welcher Höhe man Alimente zahlt ? Und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt ?

    Die Kirchensteuer muss man angeben, Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsumlagen, … einfach alles ! Aber in diesem Punkt: gar nichts !!

    Die Statistik Austria hat keinerlei (!!) Informationen über Alimente und Unterhaltszahlungen !! Wie man dann zur Aussage kommt das sehr sehr viele Alleinerzieherinnen zu den Armutsgefährdeten Personen in Österreich gehören ?? Würde man Alimente und Unterhalt bei den Männergehältern heraus- und bei den Frauen dazurechnen …. es würde wahrscheinlich ganz anders aussehen !!

    Interessant wäre auch Information darüber wie viele Kosten für Kinder von Frauen steuerlich geltend gemacht werden obwohl diese aus den Alimenten, und somit vom Mann (!!) , bezahlt werden. Hier werden Aufwände geltend gemacht die man gar nicht gehabt hat !! Ist das nicht ein Straftatbestand – da wissentlich unrichtige Angaben gemacht werden !!??

  2. ich (58)bin leider auch betroffener,
    arbeite in einem Schichtbetrieb,geschieden seit 8 Jahren,Prämienempfänger nach 25 Dienstjahren,
    meine Kinder Sohn 16, Tochter 15,
    soll jetzt meine Prämie zu beinahe 50% an die Kindesmutter überweisen ( meiner Meinung nach Berreicherung) doch die Gesetze sagen da was anderes…
    Desweiteren stellt die Kindesmutter Regressforderungen der letzten 3Jahre wobei ich immer laut Jugendwohlfahrt Unterhalt geleistet habe, doch meine Einkommensverhältnisse haben sich durch Überstunden ( damit ich leichter über die Runden komme) erhöht und das wird jetzt beeinsprucht. Danke dem Rechtsstaat Österreich.

  3. Ja, betroffen!…
    Kann man so sagen.
    Ich hatte meine erste Scheidung 2012 und zahle seitdem für drei Kinder Unterhalt. Gewünscht hätte ich mir schon oft, dass es eine Art “Scheidungsschuldfrage” gäbe und diese zumindest die Unterhaltshöhe nachhaltig beeinflussen würde.
    Nicht nur, dass ich bei meinem Einkommen an der Armutsgrenze kratze, hat dieser Umstand bereits meine zweite Ehe zerstört und ich darf jetzt noch mehr brennen, da ich es ja auch familientechnisch nochmal wissen wollte (inkl. Kind). Ganz zu Schweigen ob der Tatsache, dass ich auf dem Kredit zur “Wohnraumschaffung” ebenfalls sitzengeblieben bin!

    Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass beide Exfrauen berufstätig sind und das Einkommen meiner zweiten Ex meines sogar noch übersteigt…

    Ich frage mich manchmal, wo wohin die MeeTo- Fraktion in solchen Angelegenheiten abgetaucht ist? In wie fern sind denn die Damen der Schöpfung bereit, auch hier Emanzipation zu zeigen und gleiches Recht für alle zu akzeptieren??

    Das Regelungsgesetz für Unterhalt stammt aus einer Zeit, wo Frauen die Fürsorge und Pflege der Kinder zu beinahe 90% alleine ausgeführt haben und die Männer das Geld verdient haben!
    Somit ist dieser Paragraph so verstaubt und unbrauchbar wie ein altes Bakelit-Telefon aus den 30ern!

    Danke lieber Staat, dass ich jeden Monat hackeln gehen darf wie ein Idiot und und im Quartal zittern muss, nicht unter der Brücke zu landen!
    Schließlich wollen wir ja an dieser Stelle die Lohnsteuer nicht vergessen, oder? Und die Mehrwertsteuer beim Einkaufen? Und dort Steuer und da Steuer!!!

    Zwei Daumen hoch!