Ein Fingerschnipp, und Du fliegst!

Wie immer will Dr. Josef Pretti* morgens pünktlich seinen Dienst antreten, an diesem 7. Februar. Doch seine Frau Dilara* will, genau jetzt, einen Konflikt mit ihm austragen – einen der vielen, die zuletzt immer öfter entbrannt sind.

Der Wiener Arzt hat jetzt einfach keine Zeit. Er will zur Arbeit, von der Streiterei hat er ohnehin genug. Den Raum seiner Privatpraxis schließt Dr. Pretti stets ab, neuerdings ganz besonders vor Dilara. Sie soll einfach raus, ihr gemeinsames Haus hat genug anderer Räume, wo sie sich alleine über ihn ärgern kann.

Doch Dilara bleibt erst recht, fast so, als ob sie seinen Zeitdruck nutzen kann, und wird immer wütender. Es reicht: Josef ruft die Polizei, beschreibt, dass er von seiner Frau genötigt wird und er Hilfe braucht. Doch die Polizei taucht nicht auf.

Da fasst sich Josef Pretti ein Herz und Dilara an der Hand. Ein kräftiger Zug, und die lamentierende Dilara ist aus dem Praxiszimmer befördert. Sofort jedoch lässt sich die Frau auf den Boden fallen und klagt schreiend, wie sehr Josef sie verletzt habe. Mit geübtem Blick prüft der Arzt die Stellen an den Armen, wo er sie angefasst hat: Verletzungen sind keine zu erkennen. Er ist sich sicher: Wenn ein Kollege die Frau untersuchte, würde sich klären, dass Dilara lügt und simuliert.

Jetzt ruft seine Frau allerdings ihrerseits die Polizei, und einmal mehr erleben wir den kleinen Unterschied: Schneller, als selbige erlaubt, stehen die Ordnungshüter vor der Tür, mit ernster Miene und klarer Aufgabenteilung:

Der männliche Beamte ist der Mann fürs Grobe. Über eine Polizeihandlung scheint er nicht entscheiden zu dürfen. Er baut sich neben Josef Pretti auf und stellt klar, dass er diesen jetzt bewacht, damit die folgenden Schritte im Nebenraum ohne störende Einwände des Mannes vor sich gehen können.

Die Polizistin, Stefanie Sonntag, darf, wohl als Frau, alleine Dilara befragen und alleine über eine Wegweisung des Mannes entscheiden. Was die beiden Frauen unter sich besprochen haben, wird niemals in Erfahrung zu bringen sein. Das Resultat werden unsere Leser erahnen können:

Josef Pretti, der eigentlich zuerst selbst die Polizei gerufen hatte, wird seines eigenen Hauses verwiesen.

Der Mann wurde nicht einmal befragt. Als er binnen weniger Minuten seine notwendigsten Sachen packen soll, wendet er verzweifelt ein: Die Polizisten sollen doch wenigstens den Nachweis aufnehmen, dass Dilara unverletzt ist. Doch die Polizisten verweigern.

So darf Dilara selbst ins Krankenhaus fahren, weil sie sich weigert, mit dem Krankenwagen und somit unter Beobachtung transportiert zu werden, und siehe da: Dort angekommen, sind «Kontusionen», wie der Arzt sagt, auf den Unterarmen zu erkennen, wo vorher keine waren.

So darf einmal mehr ein Mann nicht mehr in sein Haus.

Josef Pretti wurde von der Polizei gar nicht gehört. Daher kann er im Nachhinein die Wegweisung beeinspruchen. Sollte diese jedoch nachträglich aufgehoben werden, darf er trotzdem nicht zurück: Die Wegweisung ist dann nämlich schon längst abgelaufen. Sein Pech, dass sich zu spät erweist, dass diese widerrechtlich gewesen ist – denn jetzt gilt die «Einstweilige Verfügung», und bei Beschluss dieser hat Richterin Sybille Flachner* seine Einwände zwar zu lesen bekommen, aber ignoriert – und das ist wiederum rechtens!

So bleibt der Wiener Arzt mit seinen Gegenbeweisen alleine wie der Buchverkäufer in der Analphabeten-Selbsthilfegruppe:

Dilara hat ihren Mann bereits mehrmals attackiert und seine Abwehrreaktionen für Vorwürfe benutzt. So hatte sie sich einmal bitter bei Polizistin Dagmar Hartinger* auf der Polizeistation beklagt, weil ihr Mann ihr einen Finger verbogen haben soll. Dass dieser Finger sich dabei wild fuchtelnd vor seinen Augen befunden hatte, wovon ihn der Mann abgewehrt hatte, das hat natürlich Dilara nicht erzählt. Doch in der Natur unseres «Gewaltschutzes» liegt es, zuerst zu urteilen, bevor der Mann gefragt wird.

So dürfte sich Dagmar Hartinger wie eine Heldin, die energische Beschützerin aller Frauen, gefühlt haben, als sie Dilara ungeprüft aller Sachverhalte versicherte und damit einen Blankoscheck ausgestellt hatte: Sollte Dilara sich noch einmal mit Beschuldigungen melden, würde ihr Mann sofort weggewiesen.

Josef Prettis Wegweisung ist damals also bereits so gut wie abrufbereit beschlossen und der Frau garantiert worden. Der Mann wusste nicht einmal, dass er auf der Polizeidienststelle als potentieller Gewalttäter vorverurteilt worden ist, bis seine Frau selbst ihm stolz verkündet hatte, genau in diesen Worten: Ein Fingerschnipp, und er fliegt aus seinem Haus!

Dilara entlarvt sich endgültig, als Josef kurz nach der Wegweisung bittet, dass sie doch bitte seine Arzttasche vor die Haustür stellen soll, damit er wenigstens sein Arbeitswerkzeug abholen kann. Doch die Tasche findet Josef Pretti nicht vor. Stattdessen wartet Dilara, bis er vor der Tür steht, fotografiert von innen heimlich ihren Mann und zeigt ihn an, weil er sich unerlaubt genähert hat, obwohl er beweisen kann, dass er nur seine Tasche holen wollte. Dieses Ereignis zeigt einmal mehr, dass unter dem Namen «Gewaltschutz» offensichtlich denunziert und sanktioniert wird, dass es nicht um Schutz, sondern um Willkür geht.

Lassen wir Dr. Josef Pretti diesen Report mit eigenen Worten abschließen.

«Ich fühle mich wie ein auf die Straße gejagter Hund, bin im letzten halben Jahr mehrfach (5x) umgezogen, von einem möblierten Appartement ins nächste. Ich vermisse sehr den Kontakt mit meiner Tochter!
Ich wache fast jede Nacht mit Panikattacken auf, fühle mich komplett entwurzelt und entrechtet, und bin depressiv geworden und kaum mehr fähig, meine Arbeit zu verrichten.»


Männerservice-Report #226, veröffentlicht am 27. Oktober 2020

Betroffene
Dr. Josef Pretti*
Kind: Lea*, 9 Jahre

In der Verantwortung
Dilara Pretti*
Dagmar Hartinger*, Polizistin
Stefanie Sonntag*, Polizistin
Sybille Flachner*, Richterin
österreichisches Willkürsystem namens «Gewaltschutz», betrieben durch
die österreichische Bundesregierung und
die Regierungen der Bundesländer, hier der Stadt Wien

Ort und Zeitraum:
Wien Floridsdorf, seit dem 7. Februar 2020 bis jetzt

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