Ein Drittel von Nichts

Kennen Sie das Gerangel von Führungskräften darum, wer das schönste Firmenauto zugeteilt bekommt? Vergessen Sie bitte kurz den Gedanken, dass ein Firmenauto wie ein Statussymbol, fast wie ein Geschenk anzusehen ist. Wer einfach nur im Außendienst seine Arbeit verrichtet, wie das bei Heinz Michler das Fall ist, hat oft überhaupt keine Freude an einem Firmen-PKW, der noch dazu deutlich größer und teuer ist, als er ihn privat benötigt würde.

So ein Auto gilt nämlich steuerlich als Sachbezug und wird wie ein Geldeinkommen beziffert. Je wichtiger es also seinem Dienstgeber ist, dass Heinz für das gute Ansehen seines Arbeitsgebers mit einem teuren Auto bei Kunden vorfährt, desto höher ist der Sachbezug von Heinz selbst, desto höher wird seine Lohnsteuer und desto weniger bleibt ihm selbst netto. Dabei braucht Heinz das Geld, für sich und seine Familie, und würde lieber mit einem billigen Auto auf Dienstreise gehen, statt hohe Steuern dafür zu bezahlen, dass ihm ein so teures Auto aufdiktiert wird.

Doch in seinem Fall hat dieser unfreiwillige «Luxus» sogar noch zusätzliche finanzielle Folgen, denn Österreichs Unterhaltsrecht hat für Geplagte der Finanz, wie so oft, noch einen zweiten Schlag parat:

Aus der früheren Beziehung mit Jolanda* ist Heinz für den 11- jährigen Thomas* und den 9-jährigen Friedrich* unterhaltspflichtig. Einmal mehr bringt sich die oberösterreichische «Kinder- und Jugendhilfe», welche durch ihre neuerlichen Forderungen nach Unterhaltserhöhungen zumindest einem Kind schadet, nämlich der bei Heinz lebenden Tochter Annalena*, ins Spiel. Zu den bereits in mehreren Reports behandelten Forderungen dieses Amtes nach Abtreten eines Teils des Familienbonus des Vaters wollen wir Ihnen dieses mal eine weitere Obskurität nahebringen:

Nach geltendem Unrecht (unserer Meinung nach einmal mehr die korrekte Bezeichnung, anstatt geltendes «Recht») soll Heinz nicht nur von seinem Einkommen Unterhalt bezahlen, sondern auch von einem Einkommen, das er gar nicht erhält. Der Sachbezug, also der Firmenwagen, den er verpflichtet ist, zu fahren, wird ihm als Zusatzeinkommen von 689 Euro monatlich angerechnet. Davon will die «Kinder- und Jugendhilfe» ebenfalls die Unterhaltsprozente berechnen, in diesem Fall 33%.

So leiden Heinz und seine Familie finanziell nicht nur unter der bereits geschehenen Besteuerung seine Nicht-Einkommens, das dieses Auto darstellt, sondern zusätzlich nochmals unter der Unterhaltserhöhung durch diese beruflich verpflichtende Nutzung des Autos.

Somit bekommt Jolanda, die Mutter seiner Kinder aus der Beziehung mit ihr, zum Unterhalt von 876 Euro nochmals zusätzlich 227 Euro pro Monat, von einem Einkommen gerechnet, das Heinz nicht hat.

Der Männerservice stellt fest: Bei Heinz wird, wie bei so vielen Vätern in Österreich, der Unterhalt nicht danach bemessen, wie viel Kinder wirklich zum Leben brauchen. Während Jolanda in Summe, mit Unterhalt, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, jeden Monat für die Kinder 1500 Euro bekommt, wird einmal mehr auf die Kinder keine Rücksicht genommen, welche beim Vater selbst leben. Ihnen wird deutlich weniger zugestanden als den Müttern, welche in vielen Fällen die Kinder vom Vater trennen.

Daher hilft der Männerservice Vätern, den ohnehin zumeist überhöhten Unterhalt möglichst in Grenzen zu halten und fordert dringende Reformen.


Männerservice-Report #190, veröffentlicht am 18. Februar 2020

Betroffene
Heinz Michler*
Sarah Michler*, Gattin
Annalena Michler*, 4 Jahre

In der Verantwortung
Oberösterreichische Landesregierung, Jugendwohlfahrt
Österreichisches Unterhaltsrecht
Jolanda Rechnitz*, Mutter von Heinz’ Kindern aus früherer Beziehung

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, Oktober 2019

 

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Ein Kommentar

  1. Ich habe das Gleiche Problem und find es sehr unfair das mit Alimenten Zahlern so umgegangen wir. zu meinem Netto Gehalt werden 960 Euro zugerechnet da ich momentan einen Mietwagen fahre der in Wirklichkeit 25.000 Kosten aber durch Miete so einen hohen Sachbezug hat. Mir bleibt nichts mehr zum leben nur zum Überleben. Habe zwei Kinder für die ich Unterhalt zahle.