Die Teilzeit-Wegweisung

«Ich will Dich am Boden liegen sehen!» So zelebriert Rosi Berger genüsslich die Macht, welche ihr durch das österreichische Gewaltschutzsystem und Familienrecht verliehen wurde.

Manche Frauen in Österreich sagen dem Mann direkt ins Gesicht, dass sie Recht, Gesetz und Staatsgewalt missbrauchen werden – natürlich nur unter vier Augen. Doch sofort, sobald irgend jemand um die Ecke biegt, verwandelt sich das eben noch triumphierend grinsende Gesicht plötzlich wieder in ein ängstliches, verzweifeltes, und flugs sind die Herzen der Menschen auf Seiten derjenigen, oscarreif schauspielernden Frau, die soeben noch dem Mann geschworen hat, ihn fertig zu machen.

Rosi Berger gehört zur steigenden Zahl von Frauen, die genau wissen, welche Willkür- und Machtmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Sie, die Ehefrau des Landwirtes Karl Berger, fühlt sich wohl in Haus und Hof, nur eine Kleinigkeit stört sie: Karls Anwesenheit.

Jahrelang ist Rosi immer wieder gegenüber Karl direkt aggressiv geworden, so schildert er Rosis Tätlichkeiten auf erschütternde Weise, bis hin zum Angriff mit dem Messer.

Karl hat rückblickend einen schweren Fehler begangen: Er wollte über Rosis Gewalt stehen, sich nicht darauf einlassen. Dass er seine gewalttätige Frau nicht los wird, ohne dabei Haus und Hof zu verlieren, dass ihm dadurch eine faire Chance genommen wurde, sich ohne Existenzverlust aus der Gewaltbeziehung zu befreien: Das verdankt er dem österreichischen Scheidungsrecht, das ihn ein Stück weit mit der Täterin einsperrt und alleine lässt.

Doch er hätte schützen und vorbauen sollen, indem er mit Null Toleranz seine Frau sofort und jedes mal angezeigt hätte, mahnt der Männerservice eindringlich. Jetzt weiß Karl selbst: Er hat seine Frau nur ermuntert, die Eskalationsspirale tüchtig weiter zu drehen. Er hat ein Signal gesendet: «Ich lasse es mir gefallen»  – eine regelrechte Einladung für gewalttätige Gegenüber.

Nun ist eingetreten, was zu befürchten war: Rosi hat die Polizei gerufen, um Karl wegweisen zu lassen. Ohne Beweise wurde Karl daher erst einmal zwei Wochen von Haus und Hof gewiesen.

Zu aller Not Karls, zur Suche nach einer Bleibe, zur Angst vor einer unfairen Scheidung, in der er ungeprüft als Gewalttäter vorverurteilt in die Rolle des Hauptschuldigen und somit des Unterhaltszahlers für Rosi gedrängt werden soll, zur Not der Kinder gesellt sich eine weitere Not, rund um alles, was Rosi zu verantworten hat:

Der gesamte Viehbestand mit über 100 Kühen geht in die kalte Jahreszeit. Die Fütterung und Arbeit des Bauern für sein Vieh fehlt an allen Ecken und Enden, denn der Bauer ist ja weggewiesen worden! Wird nun Rosi die schwere Arbeit übernehmen?

Keine Sorge, Rosi wird eine Lösung finden! Die polizeiliche Wegweisung, in der blind der Wunsch der Frau mittels Polizeigewalt erfüllt wird, dauert nur 14 Tage. Dann jedoch verhängt ein Gericht, wieder auf Wunsch der Frau und wieder ohne Interesse für Sachbeweise, eine „Einstweilige Verfügung“, für mindestens ein halbes oder bei Verlängerungswunsch gleich über ein ganzes Jahr.

Rosi beantragt nun bei Gericht, dass sich Karl Haus und Hof zwar nicht nähern darf, doch mit täglichen Ausnahmen: Zwischen 6 bis 9 Uhr und zwischen 17 und 21 Uhr soll der Bauer im Hof arbeiten dürfen. Davor, danach und dazwischen soll sich der Landwirt, vor nach getaner Arbeit, brav in Luft auflösen.

Was lernen wir daraus? Dass Bauern frühmorgens und abends nicht gefährlich sind? Wir denken: Wir lernen daraus, dass der Gewaltschutz täglich noch unglaubwürdiger wird.

Ja, und eines lernen wir noch: Österreichs Milchtrinker können froh sein, dass Kühe nicht auch noch Männer wegweisen dürfen, wenn der Bauer gerade frühmorgens zu kalte Hände hat beim Melken! Sonst wären die Supermarkt-Kühlregale bald leer.

Für Karl besteht, bei all dem Schmierentheater um Wegweisung und bevorstehende Scheidung, noch eine kleine Chance, so schätzen wir die Lage ein. Unsere Tipps an ihn sind für Vier-Augen-Gespräche gedacht, doch im Gegensatz zu dieser Wegweisung rechtens und gerechtfertigt.


Männerservice-Report #189, veröffentlicht am 11. Februar 2020

Betroffene
Vater: Karl Berger*
vier Kinder, erwachsen oder im Teenageralter

In der Verantwortung
Rosi Berger*
österreichisches Gewaltschutzsystem, vertreten durch Polizei und Gericht, geschaffen, getragen und verantwortet durch die österreichische Bundespolitik und die Landesregierungen

Ort und Zeitraum:
Oberösterreich, November 2018 (auf Wunsch wurde der Report bislang zurückgehalten)

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