Das ist Erpressung!

«Das macht mich krank!», so schließt Mathias Müller* seine Schilderungen eines endlosen Spießrutenlaufes.

Jedes halbe Jahr trifft ein Antrag auf Erhöhung des Unterhalts «für seine Kinder» ein, den seine Exfrau Margit* geradezu penetrant über das Wiener Magistrat für Jugendwohlfahrt einklagen lässt.

Dabei hat Mathias immer wieder nachweisen können: Die gerade beschlossene Unterhaltserhöhung ist zu viel. Sein Einkommen, als Unternehmer, ist gar nicht so hoch, wie es schon wieder allzu großzügig geschätzt wurde, von Margit, der Jugendwohlfahrt und dem Gericht.

Doch Mathias kann sich fühlen wie Sisyphus. Immer, wenn er eine Herabsetzung erreicht, dann geht es erst richtig los! Zuerst einmal beeinsprucht die Jugendwohlfahrt für Margit bis zum Obersten Gerichtshof, weil diesen beiden Unersättlichen das Urteil einfach nicht passt.
Dann bestehen sie darauf, dass die Herabsetzung des Unterhalts noch nicht rechtskräftig sei. So wird Mathias gezwungen, weiterhin zu hohen Unterhalt zu leisten.

Dabei hat der Oberste Gerichtshof, nach zwei Jahren, doch tatsächlich Mathias recht gegeben: Die Herabsetzung war rechtens. Doch in dieser Zeit hat Mathias zu viel gezahlt.

Bekommt Mathias nun das zu viel gezahlte Geld zurück? Nicht als Vater in Österreich! Denn auch wenn Margit widerrechtlich zu viel Unterhalt kassiert hat, eine Mutter darf zu hoch bezogenen Unterhalt behalten. Genau derselbe OGH hat nämlich einmal weise wahr gesprochen: Jede Mutter, die zu viel kassiert hat, habe dieses Geld schon längst «in gutem Glauben verbraucht». Das ist eine immerwährende Wahrheit, denn davon gibt es zweierlei: Die Tatsachenwahrheit und die rechtliche Wahrheit.

Wenigstens wäre dagegen ein Kraut gewachsen: Mathias hätte bei jeder Zahlung Herabsetzung vorbehalten können, wenn irgend jemand so fair gewesen wäre, ihn darüber aufzuklären.

Kein Kraut wächst jedoch dagegen, dass Margit sofort nach dem OGH-Urteil schon wieder eine Erhöhung beantragt. Alles beginnt wieder von neuem beim Bezirksgericht, und siehe da: Sie bekommt schon wieder recht. Irgendwann erspart sich daher Mathias die Herabsetzungsanträge. Auch, wenn er recht hat, durch diese Tricks und das Schlupfloch des «im guten Glauben Verbrauchens» führt sich das Unterhaltsrecht selbst absurdum.

Zusätzlich haben, gerade bei einem Selbständigen Unterhaltsverfahren das Niveau von Inquisitionsverfahren. Wenn der Beklagte recht haben sollte, wird das Resultat trickreich umgedreht. So könnte Mathias gerade jetzt, nach grossen Schwierigkeiten seiner Firma, gerichtlich beweisen, dass er deutlich weniger verdient und somit weniger zu zahlen hätte, als die Gegenseite einfach schätzt und behauptet. Doch dieser Beweis würde Mathias tausende Euro kosten, mehr als der zu hohe Unterhalt!

Weil es die Gegenseite und das Gericht nicht glauben wollen, verlangen nämlich diese einen Gutachter, der in Mathias’ Rechnungswesen stöbern darf. Wer bezahlt den Gutachter? Natürlich nicht diejenigen, welche das Gutachten wollen, weder Margit, noch die Jugendwohlfahrt oder das Gericht. Den Gutachter bezahlt Mathias! Zusätzlich kostet es Mathias 5000 Euro, dass dieser Gutachter von Mathias’ Steuerberater derart viele Unterlagen verlangt, dass sie der in tagelanger Arbeit zusammenzustellen hat.

Wo gibt es denn das? Stellen Sie sich vor, Sie beschweren sich beim Finanzamt, dass Sie 1000 Euro zu viel bezahlen, und tatsächlich: Sie bekommen recht! Doch dafür werden Ihnen 10.000 Euro verrechnet, weil es so viel Arbeit war, diesen falschen Steuerbescheid gegen Sie zu korrigieren. Natürlich erlaubt sich so eine Unverfrorenheit das Finanzamt nicht. Im Familienrecht ist das Unfassbare normal, Alltag.

Viele Männer fragen den Männerservice fassungslos, wie es sein kann, dass sie die Kosten für etwas tragen sollen, das sie nicht wollen, mehr noch, das ihnen schadet.

Mathias hat sich irgendwann gebeugt. Es hat keinen Sinn, sich gegen zu hohen Unterhalt zu wehren als Selbständiger. Wer sich wehrt, strampelt wie im Treibsand: Er geht nur noch schneller unten. Nach all der Belastung durch das unfassbare Unrecht ist er sehr krank. Seine Arbeit hat gelitten, und durch dieses Unterhaltsrecht hat er seine Firma nur mehr in kleinem Umfang halten können, haben einige seiner Angestellten ihren Job verloren.

«Das ist kein Gerichtsverfahren, das ist Erpressung», bleibt Mathias noch zu sagen übrig.

Daher fordern wir für ihn und andere Väter menschliche und faire Unterhaltsverfahren.


Männerservice-Report #140, veröffentlicht am 26. Februar 2019

Betroffene
Vater: Mathias Müller*
2 Kinder
Gekündigte Angestellte von Mathias Müller

In der Verantwortung
Margit Müller*, Mutter der Kinder
Jugendwohlfahrt Wien Simmering
Bezirksgericht Wien Simmering
österreichisches Unterhaltsrecht

Reply to Da Rocha paulo

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Ein Kommentar

  1. Hallo an alle ich seit 16 Jahren Alimente zum zahlen von eine kinde das ich keine kontakt habe und später erfahren das sie verheiratet war, und habe ich eine Verletzung von paragraph 198….
    Das ist eine wansin Frauen was sich schwanger lassen das jemanden finanziert…so lange nicht jemanden einer Reform werde immer so sein Frauen was das machen Verletzung das Menschen Recht schwanger zu werden das Geld kassieren und keine Beziehung zu father von…kind haben und jugendamt unterstützen und kinder leider nur weil die sind nicht auf lieber gemacht sonst nur zum kassieren und das keine kann sagen das ist eine oppala sollten man und frau entscheiden und nicht nur die frauen, gibt es die Pille danach wer das macht dann ist nur die Männer zum Schaden.
    Da Rocha