Besonders verwerflich

Im September hatten wir Kai Zackner* sehr geholfen, als wir ihm versicherten: Die Scheidungsrichterin hat ihn falsch informiert, als sie einen Zusammenhang einer Anzeige seiner Frau, Paula*, mit der Vermögensaufteilung in der Scheidung herbeireden wollte, wir hatten berichtet.

Kais Frau hatte ihn wegen sexuellen Missbrauchs an ihr selbst angezeigt. Die Umstände der Anzeige lassen jeden im Familienrecht Erfahrenen meilenweit gegen den Wind wittern: Hier ist womöglich nur Scheidungstaktik im Spiel, bei einer so beiläufig vorgebrachten Anzeige ohne jegliche Sachbeweise. Zumeist relativiert die Frau ihre Aussagen, nachdem sie die Scheidung gewonnen hat, und die Strafanzeige kann nicht mehr weiterverfolgt werden.

Doch zunehmend unterschätzen auch Frauen wie Paula den teils unbändigen Willen unserer Justiz, bei solchen Straftaten ohne langes Fackeln den Mann zu verurteilen. Richterin Hertha Bolgar* ist schneller als die Kavallerie: Nur aufgrund der Aussage der Frau verurteilt sie Kai zu 12 Monaten Haft – bedingt, doch fortan schwebt ein Damoklesschwert über den Mann, sollte eine zweite Paula eines Tages Vorwürfe erheben, und die Vorstrafe wird ihn noch lange verfolgen.

Kurz darauf tritt die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt Umgebung kräftig nach: Kai Zackner wird der Führerschein für sechs Monate entzogen.

Wir stellen klar: Diese Behörde erfüllt lediglich ihren gesetzlichen Auftrag damit. Dieser jedoch, der gesetzliche Auftrag nämlich, entblößt sich selbst in seiner Doppelmoral, wenn Beate Lescek*, ihres Amtes waltend, ausführt:

Der Führerscheinentzug sei nicht als Strafe zu betrachten. Wie denn sonst? Nun, Kai sei eben nicht verkehrszuverlässig, weil er seine Frau sexuell missbraucht habe. Das ist widersinnig, doch der Amtsschimmel führt faszinierend stur aus:

Kai habe zwar kein Auto verwendet beim gewähnten sexuellen Missbrauch, aber es sei seine «Sinnesart», will Beate Lescek von ihrem Schreibtisch in einer Ferndiagnose erkannt haben, welche zur Gefährdung der Verkehrssicherheit neige.

Umso weniger erschließt sich uns, warum Kai denn genau sechs Monate nicht verkehrszuverlässig sein soll, weil er eine Tat begangen haben soll, welche nicht das Geringste mit Straßenverkehr zu tun hat, und dann flugs wieder verkehrszuverlässig sei.

Treffend zitiert die Bezirkshauptmannschaft dabei die Rechtslage: «Persönliche oder wirtschaftliche Nachteile können keine Berücksichtigung finden» für Kai Zackner, sind also der Republik Österreich egal.

Diese Nachteile wünschen wir den Schöpfern dieser Rechtslage: In einer ländlichen Gemeinde auf das Fahrzeug existenziell angewiesen zu sein, um seinen Beruf ausüben und sich versorgen zu können, und dann den Führerschein zu verlieren, ohne ein Verkehrsdelikt begangen zu haben.

Ebenso gut bekannt ist uns, dass Behörden zunehmend zu moralisieren beginnen: Seine Tat gehöre zu den verwerflichsten überhaupt, wird diesem Mann per Bescheid entgegengeschleudert, von einer Beamtin, die gar nicht weiß, wie dieses Urteil überhaupt zustande gekommen ist, ja, deren Bruder oder Sohn eines Tages ebenso von so einem Unrechtsurteil betroffen sein könnte.

Die Republik Österreich ist kein Rechtsstaat, wenn sie auf diese Weise de facto Zusatzstrafen über Umwege für Betroffene ihrer rechtsstaatlich zweifelhaften Urteile verhängt.

Kennzeichnend für amtlich ausgeübtes Unrecht bleibt einmal mehr, dass niemand Verantwortung übernimmt.

Die Strafrichterin zuckt mit den Achseln gegenüber Kai: Schließlich sei er ohnehin bei ihr mit einer bedingten Haftstrafe davongekommen, obendrein habe sie nur ein niederes Schmerzensgeld verhängt, und zu den existenzbedrohenden Folgen betreffend des Führerscheins könne sie leider gar nichts sagen.

Beate Lescek wiederum handelt genau nach dem Gesetz, das für die Tat des sexuellen Missbrauchs Führerscheinentzug zusätzlich zur Haftstrafe vorsieht. Ob jedoch diese Tat vorgefallen ist oder nicht, braucht sie nicht zu prüfen, darf sie nicht prüfen: Schließlich ist das mögliche Fehlurteil von Hertha Bolgar als «Wahrspruch» zu betrachten.

Wir empfehlen Kai Zackner Ansprechpartner, welche die Hoffnung in eine Aufhebung des Urteils leben lassen, und Argumente für einen Einspruch gegen den Führerscheinentzug.


Männerservice-Report #247, veröffentlicht am 23. März 2021

Betroffene
Kai Zackner*

In der Verantwortung
Paula Zackner*
Hertha Bolgar* Richterin
Beate Lescek*, Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
österreichisches Sexualstrafrecht

Ort und Zeitraum:
Eisenstadt, Dezember 2020

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