Aufrichtigkeit würde sich lohnen

Jochen Holzer* bleibt auf der Hut. Seit ihm Helga* damals den Kontakt zu seiner kleinen Tochter Elena* vereiteln wollte, ist ihm bewusst: Er sollte gut über die familienrechtlichen Zustände in Österreich informiert bleiben, und die öffentlichen Quellen sind trügerisch für Väter, im wahrsten Sinne des Wortes. Weder Bundes- noch Landesregierung lassen zu, dass Rat und Hilfe wirklich und ehrlich auf Seiten der Männer geschieht. Die Interessen der Frauen müssen bei der Beratung von Männern gewahrt bleiben, auch wenn es sich um Interessen von Müttern handelt, die den Kontakt zwischen Vater und Kind vereiteln wollen. Nicht zufällig sind sämtliche Männerberatungen aller Bundesländer von feministischen Frauenlandesrätinnen kontrolliert und geführt – so auch in Tirol.

Daher verfolgt Jochen, so meldet er uns, mit Begeisterung die Männerservice-Reports. Durch deren Lektüre hat er ein völlig anderes Bild der Jugendwohlfahrten, wie in Tirol der «Kinder- und Jugendhilfe», bekommen.

Bisher hatte er voller Vertrauen angenommen, dass diese Behörde Väter in Unterhaltsangelegenheiten korrekt und fair behandeln würde, er ihrem Wort Glauben schenken könne und deren Unterhaltsforderungen schon ihre Richtigkeit haben würden. Eine Stelle eines österreichischen Bundeslandes wird sich wohl zu Korrektheit gegenüber allen seinen Bürgern verpflichtet fühlen, ebenso wie die Politik dieses Landes, nicht wahr?

Doch die Männerservice-Reports zeigen ihm eine völlig andere Sicht auf. Kann es sein, dass, unter Geheiß der Politik, eine Stelle die Väter falsch informiert, widerrechtliche Forderungen stellt und die Väter damit und mit praktisch falschen Drohungen unter Druck setzt? Jochen zweifelt, aufgrund dieser Berichte – bis er die Wahrheit am eigenen Leib erfährt.

Die kleine Elena ist 10 Jahre alt. Jugendämter haben die Geburtsdaten der Kinder gespeichert. Sie senden automatisch bei Alterssprüngen, welche eine Unterhaltserhöhung begründen können, der Mutter einen Brief zu: Die Einladung, mit kostenloser Hilfe der Jugendwohlfahrt den Unterhalt erhöhen zu lassen. Alles ist schon vorgedruckt, die Mutter braucht nur mehr ihre Unterschrift zu setzen. Vermutlich ist das Rückkuvert schon vorfrankiert.

So sitzt Jochen also in der Innsbrucker «Kinder- und Jugendhilfe» vor Bianca Raffl*. Dort geschieht, was er aus den Schilderungen des Männerservice kennt: Sie legt ihm eine unterschriftsfertige, «freiwillige» Vereinbarung vor. Den höheren Unterhaltsbetrag darin brauche er erst gar nicht anzuzweifeln, der sei «gesetzlich», gibt sie kompromisslos zu verstehen.

Ob er diesen Zettel mitnehmen könne, um den Betrag zu prüfen?

Das versuchen die Jugendämter in Österreich nach allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern: Dass Väter überlegen, bevor sie unterschreiben. So zitiert Bianca Raffl den Stehsatz, wenn Väter nicht sofort unterschreiben: Wenn er nicht einwillige, dann, ja dann, dann stünde er vor Gericht – und die Gerichtskosten habe er auch noch zu tragen!

Jochen weiß bereits: Vor Gericht steht kein Staatsanwalt, kein hoher Richter mit dem Holzhammer und nach hinten geht auch nicht gleich die Tür zum Scharfrichter mit dem Fallbeil auf. Dort würde in seinem Fall ein Rechtspfleger sitzen, mit Taschenrechner in der einen und der Kaffeetasse in der anderen Hand. Dort kann er mit Anträgen versuchen, Entlastung zu erzielen, und er kann wenigstens eine ordentliche Bearbeitung seiner Anträge verlangen.

Die Gerichtskosten zeigen jedoch am Besten auf, wie perfide die Drohungen der Jugendämter sind: Jeder Fall ist anders, bitte beachten Sie, dass diese Kosten tatsächlich unmenschlich hoch sein können. Doch in seinem Fall ist mit einem Betrag zu rechnen, der in die Duzende Euro geht – also zwölf vielleicht, oder gar das Doppelte davon… Tatsächlich: Jochen hätte «die ganzen Gerichtskosten»: Frau Raffl hat nicht gelogen. Aber sie hat das Entscheidende verschwiegen, nämlich deren geringe Summe. Das ist bereits so gut wie gelogen, auf eine besonders raffinierte Art.

Bislang hat Jochen eine Vorgehensweise erlebt, welche alle Jugendämter vom Boden- bis zum Neusiedlersee genau gleich praktizieren. Es ist anzunehmen, dass die Ausführenden absichtlich und bewusst zu dieser Form von Druck und de-facto-Lüge geschult und motiviert werden.

Doch die Innsbrucker Kinder- und Jugendhilfe überrascht Jochen und selbst uns mit einer völlig neuen Idee: Sie überrascht uns mit einem neuen, kleingedruckten Schlusssatz, den Jochen unterschreiben solle: Er verzichte auf «die Einrede der Verjährung».

Diese bedeutungsschwere Floskel hätte zur Folge, dass die Mutter seines Kindes die ohnehin schon völlig abstruse Möglichkeit, rückwirkend Unterhalt zu fordern, also oftmals tausende Euro an Nachzahlung für längst vergangene, bereits korrekt bezahlte, aber nochmals neu auf den letzten Cent durchgerechnete Monate, nicht nur auf die letzten drei Jahre verlangen könnte.

Nein: Helga könnte nach ewig langer Zeit fordern, dass der greise Jochen jeden noch so verstaubten Lohnzettel aus dem Keller hervorkramt, um sich jederzeit, wenn sie Lust hat, ein zweites mal an Unterhalt gütlich zu tun, über Monate, die Jochen bereits vollständig bezahlt hätte. Sie könnte auf diese Weise nach vielen Jahren eine riesige Summe, mit der Jochen schon längst nicht mehr rechnet, zusätzlich fordern, und das sogar mit einer Verzinsung von 4% über all die Jahre, in denen keine Geldanlage so hohe Zinsen erwirtschaftet hätte.

Die Tiroler Kinder- und Jugendhilfe will Helga eine zusätzliche, hochprofitable Spareinlage sichern – wobei Einlage das falsche Wort ist. Sie legt ja nichts ein. Sie soll nur die Auszahlung bekommen, die Einzahlung soll von Jochen kommen, irgendwann, und wenn der dann einen Notkredit benötigen sollte dafür.

Des Erlebte macht Jochen sicher: Die Warnungen des Männerservice sind richtig gewesen.

Wir empfehlen ihm, Bianca Raffl zu erklären, dass sie jetzt sein Vertrauen komplett verspielt hat. Soll sie doch jetzt die Arbeit eines Gerichtsverfahrens gegen Jochen auf sich nehmen, und hoffentlich zum Schluss kommen: Aufrichtigkeit hätte sich gelohnt.


Männerservice-Report #216, veröffentlicht am 18. August 2020

Betroffene
Vater: Jochen Holzer*
Kind: Elena*, 10 Jahre

In der Verantwortung
Helga Hufnagl*, Elenas Mutter
Bianca Raffl*, Tiroler Kinder- und Jugendhilfe an der BH Innsbruck
Tiroler Landesregierung

Ort und Zeitraum:
Bezirk Innsbruck, Tirol

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