2 Wochen nach Hause für 50.000 Euro?

Die Wegweisung von Rolf Gerst ist für uns exemplarisch, daher lesen Sie hier den dritten Bericht. Erst konnten Sie nachlesen, wie eine Frau einen Mann attackiert, er die Attacke filmt, und er trotzdem weggewiesen wird, denn  eine Wegweisung ignoriert Beweise und geht stur und blind gegen den Mann. Dann konnten Sie lesen, wie die Frau gar nicht im Haus wohnt, aus dem der Mann gewiesen wurde, es jedoch mit einem immer wiederkehrenden Trupp völlig ausräumt. Damit beweist der Fall Rolf Gerst, dass es bei Wegweisungen in Wahrheit um Haus und Vermögen geht, nicht um die angebliche „Gefährdung“.

Umso schonungsloser und unverschämter führt Josefine Gerst der Richterin Edna Sommer jetzt vor, dass sie die Wegweisung nur benutzt, um sich zu bereichern. Edna Sommer war es, die nach der Wegweisung, welche ja erst einmal nur zwei Wochen lang gelten würde, ohne lange Prüfung eine „Einstweilige Verfügung“ beschlossen hat, leider ein trauriger Regelfall. Das bedeutet: Nach den zwei Wochen verlängert die Richterin das Verbot für den Mann, sich seinem Haus auch nur zu nähern, auf eine endlos lange Zeit. Früher wurden diese Verfügungen auf ein halbes Jahr gedehnt, später auf Betreiben der Politik praktisch auf ein ganzes Jahr, und jetzt wird es üblich, dass die Verfügung so lange beantragt wird, bis die Scheidung zu Ende ist. Das ist endgültig perfekt für Frauen wie Josefine: Jetzt kann sie die Zustimmung zur Scheidung so lange verweigern, wie es ihr passt, in dieser Zeit darf der Mann das Haus nicht betreten, sonst ruft sie einfach die Polizei. So wird das Haus praktisch der Frau gesichert, bevor die Scheidung begonnen hat. Ein Gewaltvorwurf genügt, egal ob wahr oder gelogen.

Rolf Gerst will zu Weihnachten in sein Haus dürfen, in dem seine Tochter und sein Enkelkind jetzt wohnen. Josefine selbst ist schon längst zu ihrem neuen Freund nach Kärnten gezogen, sie würde nicht einmal bemerken, wenn Rolf zurückkehrte. Doch die Polizei achtet weiter fest darauf, dass Rolf nicht dorthin darf, wo er willkommen wäre. Sie würde ihn sofort wieder abführen.

Viele Frauen bleiben noch sehr emotional bei ihren Gewaltvorwürfen, während die Scheidung läuft, um die Fassade aufrecht zu erhalten. Nicht so jedoch Josefine: Sie weiß, wie sehr Rolf in sein eigenes Haus, zu seiner Tochter und zu seinem Enkel möchte, und völlig unverfroren fordert sie von Rolf mitten im Gerichtssaal, vor der Nase der Richterin:

„Zahle mir 50.000 Euro, dann darfst Du zwei Wochen lang in Dein Haus.“

Liebe Leser, was würden Sie anstelle der Richterin denken? Dass Josefine Sie benutzt hat, um Rolf abzuzocken?

Nicht so jedoch Edna Sommer. Sie ist leider, wie so viele Richter, deren Urteile wir kennen, völlig frei von solch naheliegenden Schlüssen und voll auf Seiten der Frau. Dass Josefine mit ihrer 50.000 Euro-Forderung offen und unverschämt zeigt, dass sie sich mit Hilfe der Justiz bereichern will, das hat die Richterin einfach überhört.

Darauf reicht es Rolfs Anwalt: Er stellt klar, dass Edna Sommer befangen sei, völlig ungerecht und komplett auf der Seite Josefines.

Doch die Richterin zeig sich unbeeindruckt: Er solle sie doch für befangen erklären lassen, dann würde eben ein neuer Richter eingesetzt und die Scheidung dauerte eben drei statt zwei Jahre.

Liebe Leser, wer es nicht erlebt hat, glaubt es kaum. Scheidungsverhandlungen geschehen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur die Inquisiton ist ebenso voreingenommen und ungerecht gewesen, aber immer noch transparenter als die Familiengerichte hinter ihren dicken Eichentüren. Sie sehen, zu welchen Auswüchsen dies führt.

Der Männerservice wird mit Rolfs Hilfe dieses Beispiel weiter besonders gut dokumentieren, um aufzuzeigen, wie unverschämt und ungerecht ist, was sich in Österreich „Gewaltschutz“ nennt.


Männerservice-Report #96, veröffentlicht am 24. April 2018

Betroffene
Rolf Gerst*
Tochter aus erster Ehe: Stefanie Gerst*
Stefan*, Rolfs Enkelsohn und Stefanies Sohn, ein halbes Jahr alt

In der Verantwortung
Josefine Gerst*, Rolfs Noch-Ehefrau
Edna Sommer*, Richterin, Bezirksgericht Bregenz

Ort und Zeitraum:
Vorarlberger Unterland, 5. Dezember 2017

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