Ohne Geld kein Kind!

„Ohne Geld keine Musik“, dieser Spruch beschreibt unser Geschäftsleben. „Ohne Geld kein Kind“, das Kind als Druckmittel, um vom Mann Geld zu bekommen, beschreibt immer öfter das „Familienleben“ in Österreich.

Es war Wilma, welche sich beim Männerservice meldete, weil es an der Grenze des Erträglichen ist, wie Thekla Hafner mit anderen Menschen umgeht. Blicken wir auf die Zeit zurück, als Walter noch mit Thekla verheiratet war:

Thekla hat einen lockeren Umgang mit Geld. Doch ihre hochfliegenden Pläne eines eigenen Unternehmens will sie umsetzen. Den Kredit bekommt sie leider nicht, noch, denn sie braucht einen Bürgen.
Der gutmütige Walter soll daher mit seinem Vermögen und seiner Arbeitskraft der Garant für die Bank sein, falls Thekla den Kredit nicht zurückzahlt – doch Walter will nicht.

Thekla weiß jedoch, wie groß die Macht einer Frau im österreichischen Familienrecht ist, und stellt ihn vor ein Ultimatum: „Du unterschreibst die Bürgschaft oder ich lasse mich scheiden und du siehst dein Kind nie wieder!“, so herrscht sie ihn an, bis Walter nachgibt, aus Angst, sein Kind zu verlieren.

Wie zu erwarten war, dauerte Theklas Erfolg als Unternehmerin äußerst kurz.  Doch, wie Walter und Wilma erst nach vielen Jahren feststellen, Walters Frau kontrollierte seine Post sehr effektiv und behielt ihm vor, was ihr nicht passte. So weiß Walter nicht, was geschieht, bis er plötzlich feststellt, dass von seinem Lohn 400 Euro gepfändet werden!

Thekla hat Walters Pfändung auf die leichte Schulter genommen. Ihm, der ihre Schulden abarbeitet, erklärt sie locker, dass sie nun geringfügig arbeite, damit ihr nichts genommen werden könne. Genau aus diesem Grund, weil bei ihr nichts mehr zu holen war, wurde dann Walter gepfändet.

Vier Jahre später hat sie Walter genug benutzt. Für einen Neuen hat Walter die Ehewohnung zu räumen. Walter steht vor den Tatsachen, welche er durch die Bürgschaft vermeiden wollte: Nun ist er von seinem Sohn getrennt. Doch Thekla weiß: Sie kann Walter weiterhin finanziell ausnutzen, indem sie ihre durch das Familienrecht verliehene Macht ausspielt.

Jetzt bezahlt Walter eben nach Vereinbarung mit Thekla statt Kindesunterhalt ihre Schulden weiter und begleicht tägliche Ausgaben, welche Thekla für Christian tätigt, wie Kleidung und Schuhe – alles in bar, weil Thekla bei Überweisungen fürchtet, dass ihre Gläubiger ihr Geld fordern könnten.

Für diesen Fehler, wie er hinterher feststellt, wird er von der launischen Thekla doppelt zur Kasse gebeten. Plötzlich steht sie 2011 bei der Jugendwohlfahrt und lässt Walter für drei Jahre Unterhalt nachzahlen, denn: Walter hat tatsächlich niemals Überweisungen mit dem Titel „Kindesunterhalt“ getätigt, und Thekla darf sich, als Mutter im Familienrecht, getrost sagen: „Was interessiert mich, was ich gestern gesagt und abgemacht habe!“

Nun glaubt Walter an ein „Recht“, das einem Vater zusteht, doch nur kurz: Weil er seinen Sohn drei Tage in der Woche betreute, hätte er zu Recht eine massive Herabsetzung der gerade beschlossenen Unterhaltsbeträge durchsetzen können. Doch gleich nachdem er das bei Gericht beantragt, steht sein Sohn traurig bei ihm und erklärt ihm, dass er jetzt seinen Vater nur mehr sehr selten sehen könne. Der Grund: Seine Mutter habe ihm gesagt, sie hätten sonst kein Geld. Walter zieht daher den Antrag wieder zurück. Lieber zahlt er doppelt für die Zeit, in der der Sohn bei ihm ist, als ihn zu verlieren.

Der typische Treppenwitz bei vielen rechtlichen Möglichkeiten für Väter zeigt sich hier einmal mehr: Jede Fairness kann einfach ausgehebelt werden. Wenn eine Frau mehr Geldunterhalt will, gibt sie das Kind dem Vater einfach seltener. Eine Person zu entziehen, um dafür Geld von dem Menschen, dem das Kind entzogen wird, zu kassieren: Das gibt es nur bei Entführungen und bei Müttern, welche das Familienrecht ausnutzen!

Der Männerservice empfiehlt: Wenn eine Frau der Beziehung zuliebe Geld oder finanzielle Zugeständnisse verlangt, überlegen Sie bitte nicht, wie viel Sie bezahlen, denn Liebe und Zuneigung sind entweder kostenlos oder umsonst! Dasselbe gilt besonders, wenn sich eine Trennung anbahnt und Ihnen eröffnet wird, durch Geld oder Güter könnten Sie das Gesprächsklima verbessern.
Weiters sollte jede Zahlung an und für die Kinder an die Mutter als „Kindesunterhalt“ deklariert überwiesen werden. Alles, das sie ohne diesen Beleg leisten, ist bei Nachzahlungsforderungen nicht einmal anrechenbar.

Achtung, Rentenklau! Lesen Sie, wie Politiker diesen Betroffenen mit einer zusätzlichen Ungerechtigkeit bis ins Grab belasten wollen: https://www.maennerservice.at/pensionssplitting/

Männerservice-Report #44, veröffentlicht am 25. April 2017

Betroffene
Walter Hafner*
Wilma Hafner*, Walters zweite Ehefrau
Kind: Sohn Christian*, Jahrgang 1998

In der Verantwortung
Thekla Hafner*, Christians Mutter und Walters erste Ehefrau
österreichisches Familienrecht

Ort und Zeitraum:
Wien, seit 2004

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